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Kreuzfahrt mit Mein Schiff 4 von Johannesburg bis Dubai
Reisebeschreibung
Von Südafrikas Wildnis bis zum Zauber des Orients – eine Reise der Kontraste!
Erleben Sie eine unvergessliche Kombination aus Abenteuer und Luxus. Starten Sie Ihre Reise mit einer Safari im legendären Krüger Nationalpark, bestaunen Sie die atemberaubenden Landschaften des Blyde River Canyons und genießen Sie den Komfort an Bord von Mein Schiff 4. Erkunden Sie die glitzernde Metropole Dubai, das kulturelle Muscat und das beeindruckende Abu Dhabi!
Reisemerkmale
Highlights
- Hautnah dabei: Safari im Krüger Nationalpark
- Genügend Zeit: Aufenthalt in Dubai über Nacht
- 25 Meter Außenpool an Bord
Reiseverlauf

Inklusivleistungen
Erlebnisse vor Ort
- Stadtrundfahrt in Johannesburg (Tag 3)
- Blyde River Canyon und den Bourke's Luck Potholes (Tag 4)
- Ganztagssafari im Krüger Nationalpark im Reisebus (Tag 5)
- Lowveld National Botanical Garden (Tag 7)
- Besuch der Kerzenfabrik in Swaziland (Tag 8)
- Stadtrundfahrt in Pretoria (Tag 9)
Zug zum Flug
Wunschleistungen
- Zuschlag Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung pro Person
- Innenkabine 1.100 €
- Außenkabine 1.200 €
- Balkonkabine ab 1.300 €
- 7 x Halbpension während der Rundreise in Südafrika pro Person 200 €
- Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen (Tag 5) pro Person 65 €
- Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen (Tag 6) pro Person 90 €
Die Höhe des jeweiligen Zuschlags wird während des Buchungsvorgangs vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Wenn Sie eine Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline. Bitte beachten Sie, dass die Halbpension und die Ausflüge auf einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen beruhen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, müssen wir die Halbpension und die Ausflüge absagen.
Urlaubsort
Ausflüge
Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen (auf Wunsch)
Unterkunft
Ihre 3-/4-Sterne-Hotels während der Rundreise
Sie übernachten in 3-/4-Sterne-Hotels, die über Lobby, Restaurant und Bar verfügen.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind mit Bad oder Dusche/WC ausgestattet.
Beispielunterkünfte
Johannesburg |
Indaba Hotel Fourways Johannesburg |
**** |
Krüger Region |
Hippo Hollow Country Estate |
*** |
Swaziland |
Mountain View Hotel |
*** |
Pretoria |
RH Hotel Pretoria |
*** |
Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Termine & Preise
Wichtig zu wissen
Weitere Informationen
Bordsprache: Deutsch.
Bordwährung: Euro, die Bordrechnung kann mit EC-Karte, bar oder Kreditkarte (z. B. VISA, MasterCard) beglichen werden.
Ihre Kabinennummer erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Kabinenverteilung obliegt der Reederei.
Bitte beachten Sie, dass erlesene Weine, Champagner, Spirituosen, spez. Cocktails und sonstige Markengetränken gegen Aufpreis angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Registrierung unter www.berge-meer.de/bordmanifeste im Bereich "Meine Reise" eigenmächtig bis spätestens sechs Wochen vor Anreise mittels der TUI-Cruises Vorgangsnummer und Ihrem Namen erfolgen muss. Die TUI-Cruises Vorgangsnummer wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Hinweise zur Teilnehmeranzahl
Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Zusatzkosten
Länderinformationen
Informationen zum Zielgebiet
Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:
Mehr erfahrenEinreisebestimmungen
Südafrika
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Reisepass muss maschinenlesbar sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass darf nicht verlängert oder aktualisiert worden sein.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Es wird empfohlen, mit einem noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Pass zu reisen, um Probleme bei der Ankunft zu vermeiden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Reisenden wird empfohlen, vor ihrer Reise eine elektronische Reiseanmeldung unter folgendem Link auszufüllen: https://www.sars.gov.za/travellerdeclaration/. Das Ausfüllen der Reiseanmeldung ist während der Pilotphase des Systems freiwillig.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen. Internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung
- Sorgerechtsnachweis, bei allein reisenden Minderjährigen. Sorgerechtsnachweis oder Gerichtsbeschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils in englischer Sprache
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen
- Angaben zu Personen, zu denen der/die Minderjährige reist, bei allein reisenden Minderjährigen. Bestätigungsschreiben und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll - in englischer Sprache
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung
Oman
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Vereinigte Arabische Emirate
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Geschlecht der Reisenden muss im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen sein, da ansonsten die Einreise verweigert wird. Es kann auch zu Problemen kommen, wenn das Geburtsdatum im Pass zum Beispiel mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild gültig und wenn nicht verlängert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen
Südafrika
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
Oman
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen erhalten Reisende ein kostenloses Visum bei Einreise.
Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen benötigen Sie ein vorab beantragtes Visum. Dieses können Sie online über folgenden Link beantragen und ist ab Genehmigung 30 Tage lang gültig.: https://evisa.rop.gov.om
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Vereinigte Arabische Emirate
Visabestimmungen
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Weiter- oder Rückflugticket
Transitvisabestimmungen
Südafrika
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Oman
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Vereinigte Arabische Emirate
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfbestimmungen
Südafrika
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.
Zusätzlich wird eine Prophylaxe mit Malaria-Medikamenten empfohlen.
Mpox:
Um die Ausbreitung von Mpox zu vermeiden, kommt es bei der Einreise gegebenenfalls zu Gesundheitskontrollen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 01.04.2025 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Oman
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Bei dieser Destination gilt eine abweichende Länderliste. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Zielgebiets. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen und kommen verbreitet in Städten vor. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht, jedoch ist eine Impfung möglich. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Eine Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist erforderlich.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 01.04.2025 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Vereinigte Arabische Emirate
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Einfuhr von Arzneimitteln:
Die Einfuhr einiger Medikamente ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Eine Einfuhrgenehmigung muss vor der Reise beantragt werden. Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Sie können die Einfuhrgenehmigung online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: https://mohap.gov.ae/en/services/issue-of-permit-to-import-medicines-for-personal-use. Dort können Sie auch nachlesen, welche Medikamente und Inhaltsstoffe eine Genehmigung benötigen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 01.04.2025 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Unser Kooperationspartner

